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Bereits seit dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Nach Dortmund mit der Kleinumweltzone Brackeler Straße am 12.01.2008 folgten am 01.03.2008 die acht Baden-Württemberger Städte Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart und Tübingen. Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben.
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